Prävention geht uns alle an!

Seit August 2016 gibt es in unserer Kirchengemeinde einen Arbeitskreis, der es sich zum Ziel gesetzt hat, ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Dieser Arbeitskreis wurde von Frau Menkhaus-Vollmer (Präventionsbeauftragte im Bistum Hildesheim) begleitet.

Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zu stärken, damit sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren können und einen wertschätzenden und achtsamen Umgang zu etablieren.

Nun ist es vollbracht. Sie können den Entwurf unseres institutionellen Schutzkonzeptes herunterladen oder einfach mal hier auf der Website stöbern.

 

 

 

Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist mittlerweile ein integrierter Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen in unserer Pfarrei. Damit eine Kultur des achtsamen Miteinanders weiterhin ermöglicht und gepflegt werden kann, sind transparente, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen und Prozesse zur Prävention nötig. Das institutionelle Schutzkonzept beschreibt zusammenfassend, wie sich ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Kirchengemeinde St. Paulus verhalten, welche Rechte Kinder haben und was geschieht, wenn diese Rechte verletzt werden. Das Schutzkonzept zeigt Beschwerdewege auf und weist auf verschiedene Beratungsstellen hin. Außerdem werden mit dem Schutzkonzept Standards in der Pfarrei St. Paulus festgeschrieben.

Verhaltenskodex für ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Kirchengemeinde St. Paulus

Unsere Gemeinde soll ein Ort sein, an dem sich junge Menschen sicher fühlen und ihre eigene Persönlichkeit mit unserer Unterstützung gut entwickeln und zur Entfaltung bringen können. Wenn junge Menschen sich öffnen, Gemeinschaft untereinander und mit Gott erleben, werden sie auch verletzlich. Daher darf das Vertrauen in ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen, die mit den jungen Menschen solche Gemeinschaftserfahrungen wagen, nicht missbraucht und enttäuscht werden. Deshalb haben wir in unserer Gemeinde einen Verhaltenskodex ausgearbeitet, dem sich alle ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen verpflichtet wissen.

Kinderrechte

Alle Kinder und Jugendlichen, Mädchen wie Jungen, haben Rechte bei Angeboten der kirchlichen Jugendarbeit. Diese Rechte hängen in Form einer „Wortwolke“ in jedem Pfarrheim im Gruppenraum.

Die GruppenleiterInnen/ProjektleiterInnen achten darauf, dass diese Rechte gewahrt werden. Sollten sie dennoch einmal verletzt werden, können alle Kinder und Jugendlichen sich selbstverständlich an die verantwortlichen LeiterInnen wenden oder mit der Präventionsfachkraft unserer Gemeinde Kontakt aufnehmen.

Notfallplan

Ansprechpartnerinnen und -partner

       in unserer Gemeinde

       in Göttingen allgemein

Diözesane Adressen im Bistum Hildesheim:

  •  für Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Hildesheim gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vom 25.04.2020

    Ansprechpersonen für Verdachtsfälle
     
  • Präventionsbeauftragte im Bistum Hildesheim:
     

    Martin Richter
    Tel. (05121) 307-170
    martin.richter@bistum-hildesheim.de

  •  Präventionsfortbildung
    Um das Wissen und die Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, nehmen alle haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, an einer Präventionsfortbildung teil, die alle fünf Jahre einer Auffrischung und Aktualisierung bedarf. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen werden im Dekanat und in der Gemeinde rechtzeitig veröffentlicht. In unserer Gemeinde findet jährlich eine solche Fortbildung statt, die von der Präventionsfachkraft durchgeführt wird.
  • Kinder- und Jugendschutzerklärung
    Alle Mitabeiterinnen verpflichten sich in einer gemeinsamen Erklärung, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzutreten. Sie unterschreiben ebenfalls den Verhaltenskodes der im vorderen Teil für die Gemeinde ausgeführt wurde.
  • Dokumentation
    Im Pfarrbüro gibt es einen Präventionsordner, der all diese Unterlagen personenbezogen bündelt. Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die Fachstelle Prävention im Bistum Hildesheim wird über Veränderungen ebenfalls jährlich informiert.
  • Selbstauskunftserklärung
    Alle haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen geben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Selbstauskunft ab, dass sie wegen einer Straftat weder verurteilt worden sind noch gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Selbstauskunftserklärung ergänzt das vorgelegte erweiterte Führungszeugnis, da dort evtl. nicht alle stattgefundenen Strafbestände aufgeführt sind.
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Alle MitarbeiterInnen, die regelmäßige Gruppen begleiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung anbieten, legen nach Aufforderung im Pfarrbüro ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die Einsichtnahme wird im Pfarrbüro dokumentiert. Eine Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung kann ebenfalls im Pfarrbüro abgeholt werden.